Sozialrecht

glaubhaftigkeit_cabotots__old-1419786_1920.jpgMit dem Sozialrecht kommt der Staat der Aufgabe der sozialen Sicherheit nach und erfüllt damit seinen im Grundgesetz festgeschriebenen Auftrag zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Es dient somit zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen (§1 SGB I).

  • Unser Schwerpunkt liegt auf der Begutachtung von Unfallfolgen sowie der Berentung.
  • Dabei wird insbesondere die Beschwerdenvalidität geprüft und der Frage nachgegangen, inwiefern psychische Beschwerden für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten vorliegen.
  • Dies muss unterschieden werden von der körperlichen bzw. somatischen Diagnostik, welche wir im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit jedoch nicht durchführen.