Glaubhaftigkeit

netzwerk_pebbles-1381801_1920.jpgOb eine Aussage einen realen Erlebnishintergrund hat, wird durch ein aussagepsychologisches Gutachten geprüft. Dabei ist zu beachten, dass sich die Glaubhaftigkeit nicht auf die Person als solche bezieht (in diesem Fall spricht man von Glaubwürdigkeit), sondern lediglich auf die von ihr getätigte Aussage.

Im Zentrum steht die Frage, ob es alternative Erklärungen dafür gibt, dass eine Person eine entsprechende Aussage tätigt. Solche Alternativen könnten bspw. suggestive Aussagebedingungen oder eine willentliche Falschbezichtung sein. Erst wenn solche alternativen Erklärungen verworfen werden, kann man mit höherer Wahrscheinlichkeit von einer erlebnisbasierten Schilderung ausgehen.

Das Gutachten, dass von uns als Sachverständige angefordert werden kann, richtet sich dabei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 45, 164).