Grundsätzlich richtet sich die Strafbarkeit sowie die Strafzumessung eines straftrecht-relevanten Verhaltens danach, ob man vom Täter hätte erwarten können, dass er sich anders verhält, als er es bei der Tat getan hat.
- Der Schuldfrage kommt eine hohe Stellung im Strafprozess zu.
- Einerseits kann es altersbezogen zu Einschränkungen der Schuldfähigkeit kommen (Reife und Verantwortung).
- Andererseits kann eine Schuldeinschränkung der Person durch psychopathologische Besonderheiten des Täters festgestellt werden.
- Wir helfen mit unseren Gutachten zur Einschätzung der Eingangsvoraussetzungen gemäß der §§ 20/21.
- Wir äußern uns außerdem zum symptomatischen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen.
- Wir orientieren uns hierbei an den gültigen Mindestanforderungen:
Boetticher, A., Nedopil, N., Bosinski, H. A. G., & Saß, H. (2007). Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 1(1), 3–9.