Schuldfähigkeit

anwaelte_vuralyavas__justice-1509437_1920.jpgGrundsätzlich richtet sich die Strafbarkeit sowie die Strafzumessung eines straftrecht-relevanten Verhaltens danach, ob man vom Täter hätte erwarten können, dass er sich anders verhält, als er es bei der Tat getan hat.

  • Der Schuldfrage kommt eine hohe Stellung im Strafprozess zu.
  • Einerseits kann es altersbezogen zu Einschränkungen der Schuldfähigkeit kommen (Reife und Verantwortung).
  • Andererseits kann eine Schuldeinschränkung der Person durch psychopathologische Besonderheiten des Täters festgestellt werden.
  • Wir helfen mit unseren Gutachten zur Einschätzung der Eingangsvoraussetzungen gemäß der §§ 20/21.
  • Wir äußern uns außerdem zum symptomatischen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen.
  • Wir orientieren uns hierbei an den gültigen Mindestanforderungen:

Boetticher, A., Nedopil, N., Bosinski, H. A. G., & Saß, H. (2007). Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 1(1), 3–9.