Grundsätzlich richtet sich die Strafbarkeit sowie die Strafzumessung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens danach, ob man vom Täter hätte erwarten können, dass er sich anders verhält, als er es bei der Tat getan hat.
- Der Schuldfrage kommt eine hohe Stellung im Strafprozess zu.
- Einerseits kann es altersbezogen zu Einschränkungen der Schuldfähigkeit kommen (Reife und Verantwortung).
- Andererseits kann eine Schuldeinschränkung der Person durch psychopathologische Besonderheiten des Täters festgestellt werden.
- Wir helfen mit unseren Gutachten zur Einschätzung der Eingangsvoraussetzungen gemäß der §§ 20/21.
- Wir äußern uns außerdem zum symptomatischen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen.
Wir orientieren uns hierbei an den gültigen Mindestanforderungen, bzw. Empfehlungen:
Boetticher, A., Koller, M., Böhm, K. M., Brettel, H., Dölling, D., Höffler, K., Müller-Metz, R., Pfister, W., Schneider, U., Schöch, H., & Wolf, T. (2019). Empfehlungen für Prognosegutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 13(4), 305–333. https://doi.org/10.1007/s11757-019-00557-0.
Boetticher, A., Nedopil, N., Bosinski, H. A. G., & Saß, H. (2007). Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 1(1), 3–9. https://doi.org/10.1007/s11757-006-0002-8.