Lösungsorientiertes Arbeiten im Familienrecht ist ein Kernprinzip unserer Arbeit. Dabei interpretieren wir den Auftrag immer am Menschen orientiert und sind der Offenheit, Transparenz und Freiwilligkeit verpflichtet.
- Keine Lösungsorientierung gegen das Kindeswohl.
- Das bedeutet auch, dass es Fälle gibt, wo eine juristische Entscheidung dem Kindeswohl besser dient, als eine vorgeschobene Einigung auf der Elternebene.
- Wir pflegen eine direktive Gestaltung der Gesprächsführung.
- Wir organisieren die Struktur, regeln die Kommunikationsformen und überwachen Fairness, Offenheit und Kompetenzen der Parteien.
- Hinsichtlich der Lösung im Konflikt verhalten wir uns nondirektiv: Die Lösungen müssen auf das Familiensystem passen – egal, wie wir dies persönlich bewerten.
Im Bereich der Schuldfähigkeit und Prognose verstehen wir Lösungsorientierung als Risikomanagement für Auftraggeber*innen und Betroffene. Wir versuchen dabei neben einer Wahrscheinlichkeitsaussage für den weiteren Verlauf zu klären, welche Umstände ein Risiko mildern oder erhöhen können. Für die Proband*innen bietet sich dabei die Gelegenheit, den weiteren Lebensweg straffrei zu gestalten.