Adoption

familienrecht_pixel2013_geese-2494952_1920.jpgWir bieten ebenfalls die Prüfung einer Adoptionseignung in Form eines Gutachtens an.

  • Zur Annahme eines Kindes ist die persönliche Eignung der Antragsteller wichtig.
  • Ebenfalls entscheidend ist die aktuelle Lebenssituation der Beteiligten.
  • Darüber hinaus enthält das Eignungsgutachten auch eine Einschätzung über die grundlegende Erziehungsfähigkeiten der Adoptionsbewerber.

Des Weiteren kann bei uns ein Gutachten bei Fragen zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils (§ 1748 BGB) in Auftrag gegeben werden.