Je nach Auftrag haben wir als Sachverständige mit unterschiedlichen Personen zu tun. Hier geben wir einen kurzen Überblick. Grundsätzlich haben wir verschiedene Auftraggeber, dies sind in aller Regel Gerichte und Organe der Justiz. In Einzelfällen werden wir auch für Privatpersonen tätig. Während der Begutachtung arbeiten wir stets objektiv, neutral, transparent und nachvollziehbar.
Je nach Verfahrensart kommen wir auch immer mit anderen Beteiligten in Kontakt. Im Familienrecht sind dies z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern und Verfahrensbeiständ*innen. Diese Kontakte richten sich selbstverständlich streng nach den Grundsätzen der Schweigepflicht. Gleichzeitig begreifen wir unsere Arbeit nicht abgehoben von anderen Prozessen und Systemen. Für Anwält*innen bieten ebenfalls Informationen über unsere Leistungen und Arbeitsweisen an.
Die wichtigste Personengruppe sind jedoch natürlich die Menschen, die mit uns als Sachverständige in Kontakt kommen. Wenn Sie zu den Betroffenen und Proband*innen einer Begutachtungssituation gehören, bekommen Sie hier die nötigen Informationen zu unserer Arbeitsweise.