Das Team der Rechtspsychologischen Praxis Sachsen kann auf eine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Begutachtung zurückblicken. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass wir unser Wissen über die verschiedenen Themenbereiche stets dem aktuellen Forschungsstand anpassen.
- Wir selbst sind in der Lehre und in der Forschung tätig.
- Wir befinden wir uns im engen, regelmäßigen fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
- Eine regelmäßige Überprüfung von Gutachten in Form unabhängiger Supervision stellt die Qualität unserer Gutachten sicher.
- Grundlage unseres Handelns sind die Leitlinien der Föderation für Rechtspsychologie (BDP/DGPs).
- Im Oktober 2017 wurden durch das Gremium die aktuelle gültigen
„Qualitätsstandards für psychologische Gutachten“ verabschiedet. Diese Standards sind als Mindestanforderungen an ein psychologisches Gutachten zu verstehen.
- Zusätzlich richten wir uns in den einzelnen Themenfeldern nach den dort gültigen Mindestanforderungen zur Erstellung von Gutachten.