für Betroffene

schuldfaehigkeit_strecosa__man-2546791_1920Das Wort „Betroffene/r“ ist ein merkwürdiger Begriff und wir hätten an dieser Stelle gern einen passenderen Begriff, der unsere Sichtweise besser deutlich macht. Wir nehmen jeden Verfahrensbeteiligten grundsätzlich als Mensch war. „Betroffen“ heißt somit eben gerade nicht, dass den Beteiligten im juristischen Prozess eine Objektstellung zukommt.

  • Sie haben jederzeit und uneingeschränkt alle Möglichkeiten das Geschehen selbst zu steuern.
  • Wir begegnen Ihnen daher in aller Offenheit und Transparenz.
  • Die Begutachtungssituation ist dabei immer freiwillig.

Im Falle einer Begutachtung können Sie sich für aufkommende Fragen und eine Beratung gern an uns wenden. Nach einem Gerichtsauftrag wird sich der/die Sachverständige selbstständig mit Ihnen in Verbindung setzen und Termine für die kommenden Gespräche vereinbaren.

  • Sollten Sie Fragen zum Ablauf oder zur Vorbereitung solcher Gespräche haben, melden Sie sich gerne.
  • Wir klären Sie über Ihren individuellen Fall objektiv und transparent auf.
  • Wir erläutern Ihnen unseren Auftrag und den weiteren Ablauf .

Des Weiteren geben wir Ihnen gerne Auskunft über unser Team und unsere Arbeitsweise.