Umgang

Nach einer Trennung der Eltern beschreibt das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) den Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit seinen Eltern sowie auch des jeweiligen Elternteiles mit dem Kind.

Grundsätzlich ist hierbei der Gedanke entscheidend, dass der regelmäßige Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen zur ungestörten Entwicklung beiträgt (§ 1626 BGB). Im Falle des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil werden hier also mögliche Gefährdungen geprüft (§ 1684 BGB).

Weiterhin ist entscheidend, dass dem Kind im Zuge des Kindeswohls und seiner ungestörten Entwicklung auch der Umgang mit anderen wichtigen Personen nicht verwehrt wird, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 BGB).

Für diese Gutachten stehen wir Ihnen als Sachverständige zur Verfügung und prüfen im Einzelfall transparent und objektiv den Sachverhalt.